Wenn Du dauerhaft in Deinem Tiny House wohnen willst, dann muss Dein Grundstück für das Wohnen zugelassen und erschlossen sein.
Wenn diese beiden Voraussetzungen erfüllt sind, hängt es von der jeweiligen Landesbauordnung ab, ob man den normalen Weg über einen Bauantrag (mit Hilfe eines Bauvorlageberechtigten) gehen muss oder ob verfahrensfrei, genehmigungsfrei oder mit vereinfachtem Genehmigungsverfahren gebaut werden darf.
Und dann gibt es noch den Sonderfall Campingplatz! Welche Möglichkeiten es hier gibt, hängt vom Bundesland und den Gemeinden ab – oftmals werden hier Einzelentscheidungen gefällt, obwohl seit der Änderung von → §§12 BauGB die Gemeinden über Bebauungsplan-Anpassungen größeren Spielraum haben.