Wenn Du dauerhaft in Deinem Tiny House wohnen willst, dann muss Dein Grundstück für das Wohnen zugelassen und erschlossen sein.
Wenn diese beiden Voraussetzungen erfüllt sind, hängt es von der jeweiligen Landesbauordnung ab, ob verfahrensfrei, genehmigungsfrei oder mit vereinfachtem Genehmigungsverfahren gebaut werden darf. Und dann gibt es noch den Sonderfall Campingplatz!